Von wegen Abzocke!
Nachfolgende Dokumente belegen die bereits Jahrzehnte währende systematische Ausgrenzung und Bekämpfung von Dr. Hilgers’ Immuntherapie und bezeugen gleichzeitig deren Seriosität. Von Abzocke oder Scharlatanerie kann keine Rede sein.
- 17.06.1993: Persönliches Schreiben der Ärztekammer Nordrhein an Dr. Bach in Velbert von 1993: Die ÄK bekennt, daß sie Gutachter sucht, die die Krankheit CFS wissenschaftlich entkräften und daß sich dies als schwieriges Unterfangen erweist.
Originalschreiben als PDF (109KB) - 07.03.1994: Schwarze Liste des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern. Diese „Themenliste“ von 1994 soll eine „Arbeitserleichterung und ein Grobraster für die stufenweise Entscheidungsfindung“ im Rahmen der Kostenerstattung darstellen.
Originalschreiben als PDF (975KB) - 19.12.1994 / 22.03.1995: Zwei Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Beschluß einer Gutachtenvergabe bezüglich der Behandlungsverfahren von Dr. Hilgers.
- Das erste Schreiben (19. Dezember 1994) dokumentiert und begründet das offizielle Interesse an der Begutachtung und benennt die Gutachter – v. Baehr, Krueger und Opelz.
- Das zweite Schreiben (22. März 1995) rügt den Vorstand des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen wegen zwischenzeitiger Untätigkeit, dem gefaßten Beschluß zu entsprechen.
- 07.02.1998: Schreiben von Dr. Hilgers an den Vorstand des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. e.V. (7.2. 1998): Dr. Hilgers begründet den immunologischen Behandlungsansatz und das gemeinsame, partnerschaftliche Interesse zwischen Versicherungsträger, Immunologen und Patienten.
Originalschreiben als PDF (1,01MB) - 05.09.2005: Düsseldorfer Sozialgericht (Az.: S 9 KR 59/05): Protokoll der Zeugenbefragung Dr. Hilgers´ am 05.09.2005.
Originalschreiben als PDF (1,04MB) - 02.02.2006: Düsseldorfer Sozialgericht (Az.: S 9 KR 59/05): Urteil vom 02.02.2006. Der Klage auf Kostenerstattung wird stattgegeben, weil im Rahmen der Behandlung des Chronischen Erschöpfungssyndroms eine Versorgungslücke aufgrund eines Systemversagens besteht. Zur Behandlung von Dr. Hilgers konnte die Beklagte keine Alternative benennen.
Originalschreiben als PDF (1,07MB)
